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Preise, Zahlungen
Widerruf, Stornierungen
Lieferungen, Mängel
Gewährleistung
Schadensersatzansprüche
Eigentumsvorbehalte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ManNetworX
1. Preise, Zahlungen
· Alle Lieferungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigungen. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen für Hard - und Softwarelieferungen ab Rechnungsdatum vollständig innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die ManNetworX (nachfolgend mnx genannt) ist berechtigt, bei Fälligkeit bzw. Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins der EZB zu berechnen.
· Bei Auftragswerten über 5000 € ist eine Staffelung der Zahlungsfristen in Abschnitten wie Auftragsbestätigung, Lieferung und Mitteilung der Betriebsbereitschaft möglich.
· mnx ist berechtigt, die Preise für laufende Wartungsverträge zu ändern. Die geänderten Preise müssen dem Kunden mindestens acht Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Eine solche Mitteilung gibt dem Kunden das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen für zwei aufeinander folgende Monate in Verzug gerät, kann mnx das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos kündigen. Bei der Verrechnung nach Stundensätzen werden begonnene Einsatzstunden zu dem jeweils aktuellen Stundensatz von mnx voll berechnet.
2. Widerrufsrecht, Stornierungen

· Im Falle eines Widerrufs trägt der Kunde bei Rücksendungen von Bestellungen im Wert unter 500 € die Versandkosten. Ausnahmen sind Lieferungen, die nicht der Bestellung entsprechen.
· Ein Widerrufsrecht besteht nicht in folgenden Fällen: a) bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und b) bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind.
· Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde Wertersatz leisten.
· Bei einer Stornierung später als 15 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin ist der Kunde auf Verlangen von mnx verpflichtet, 5% des im Auftrag fixierten Preises für die betreffende Ware zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3. Lieferungen, Gefahr, Mängelanzeige

· Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag schriftlich fixiert sind. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse außerhalb des Einflusses von mnx zurückzuführen, verlängert sich die Frist entsprechend.
· Schadensersatz kann nur verlangt werden, wenn ein Lieferverzug durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von mnx herbeigeführt wird. Eine weitergehende Haftung übernimmt mnx bei Lieferverzögerungen nicht.
3.1 Software
· Wenn Fremdsoftware geliefert wird, ist mnx nicht verpflichtet, diese bei dem Kunden zu installieren soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Fernerhin wird die Funktionsfähigkeit von Software, welche bereits beim Kunden installiert ist, im Zusammenwirken mit von mnx gelieferter Software nicht garantiert.
3.2 Gefahrübergang, Versicherung
· Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird mnx auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
3.3 Mängelanzeige
· Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt hat der Kunde sofort beim Anlieferer zu reklamieren und die Annahme zu verweigern, in jedem Fall aber innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Ware bzw. der Erklärung einer Betriebsbereitschaft durch mnx schriftlich anzuzeigen. Diese Frist gilt auch für nicht offensichtliche Mängel, hier aber nach Feststellung des Mangels.
· Erkennt der Kunde einen Transportschaden erst nach Öffnen der Verpackung, hat er die Verpackung mit Inhalt aufzuheben und mnx unverzüglich zu verständigen. Unterlässt er dies schuldhaft und entsteht mnx hierdurch ein Schaden, kann mnx für diesen Schaden vom Kunden Ersatz verlangen.
· Sofern weder der Kunde noch mnx eine förmliche Abnahme verlangen oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von mnx mit dem Beginn der Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Ausnahme sind Systeminstallationen, siehe dazu "Gewährleistung".
4. Gewährleistung

· mnx leistet Gewähr für Mängel der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt worden sind (siehe 3.3).
· Ändert oder erweitert der Kunde die vertragsgegenständliche Hardware oder Software ohne Zustimmung von mnx, erlischt die Gewährleistung für eine erbrachte Liefer-, Installations- oder Wartungsleistung.
· Gegenüber den Gewährleistungsrechten des Kunden hat der Nacherfüllungsanspruch von mnx Vorrang. Der Kunde gewährt mnx die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist mnx von der Gewährleistung befreit.
· Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von mnx Waren verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Waren nicht den mnx- Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt hat.
· Erstreckt sich die Gewährleistungspflicht von mnx auf Artikel, die aufgrund technischer Fortentwicklung nicht mehr dem aktuellen Produktionsstandard entsprechen und von mnx nicht mehr über die konventionellen Distributionswege bezogen werden können, ist mnx berechtigt, den mangelhaften Artikel gegen einen dem aktuellen Produktionsstand entsprechenden oder sogar höherwertigen Gegenstand auszutauschen.
4.1 Hardware
· mnx leistet Gewähr für 2 Jahre ab Lieferung der Hardware. Auf Abweichungen wird im Angebot hingewiesen. Bei Einzelkomponenten hat die Herstellergarantie Vorrang.
· mnx gewährleistet, dass die Waren zum Zeitpunkt der Absendung frei von Fehlern sind und die zugesicherten Eigenschaften enthalten. mnx verpflichtet sich, fehlerhafte Ware nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Werden Einzelkomponenten zu bereits beim Kunden vorhandene Hardware hinzugefügt, übernimmt mnx keinerlei Haftung für Hardwareausfälle des Systems und deren Folgen für die Funktionalität.
· Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf bei mnx gekauften oder mnx vom Kunden übergebenen Speichermedien (Computer, Notebooks, Festplatten, Speichermedien, etc.) haftet mnx nicht, soweit nicht die Datensicherung an diesen Geräten Inhalt schriftlicher Verträge mit mnx ist.
· Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß ist kein Mangel. Die Hardware ist gemäß den vom Hersteller empfohlenen Rahmenbedingungen zu betreiben. Dies gilt insbesondere für Umgebungstemperaturen und Umgebungsbedingungen.
4.2 Systeminstallationen und Software
· mnx übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vertragsgegenständliche im Angebot beschriebene Systeminstallation während der Vertragslaufzeit grundsätzlich verfügbar ist. mnx gewährleistet, dass die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen und deren Nutzung trägt der Kunde.
· Der Kunde ist auf Verlangen von mnx verpflichtet, Änderungen und Ergänzungen der Software aufzunehmen, die der Verbesserung der Software dienen. Andernfalls erlöscht die Gewährleistungspflicht für die Software.
· Nach Anlieferung und Installation der Ware wird die Funktionsprüfung am Aufstellungsort von mnx durchgeführt. Der Kunde ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt mnx dem Kunde die Betriebsbereitschaft der Ware mit. Bei allen Waren führt mnx die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle durch, hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
· Ausfälle der Systeminstallation, die bei Systemen mit ganz oder teilweise nicht von mnx gelieferter Hardware auftreten und die auf Hardwareausfälle zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Fernerhin ist Fremdsoftware von jeglicher Gewährleistung durch mnx ausgenommen.
5. Schadensersatzansprüche

· Soweit nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften der Ware oder bei einfacher Fahrlässigkeit wegen Verletzung wesentlicher Pflichten zwingend gehaftet wird, sind Schadenersatzansprüche gegen mnx ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz werden nicht ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalte

6.1 Gegenüber Unternehmern
· mnx behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird mnx Miteigentümer der neu entstandenen Ware im Verhältnis des Wertes ihrer Ware zur mitverwendeten fremden Ware. Die so entstandene Ware gilt als Vorbehaltsware von mnx.
· Der Kunde tritt an mnx schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern in Zusammenhang mit der Weiterveräußerung/ Weitervermietung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Ware ab.
· Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. mnx kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, ist mnx jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
· Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber mnx nachkommt, zur Weiterveräußerung der gelieferten Hardware oder der aus der Verbindung entstehenden Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von mnx hinweisen und mnx unverzüglich benachrichtigen.
6.2 Allgemein
· mnx ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit der Kunde oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt, gelieferte und nicht bezahlte Ware jederzeit, bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung, soweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen von mnx erforderlich scheint. mnx ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume (auch von Dritten) zu betreten, in denen die Ware lagert und die Ware in Besitz zu nehmen.
7. Schutz- und Urheberrechte

· An der von mnx erstellten Software sowie der von Dritten bezogenen Software und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Waren, für die die Software geliefert wird, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte bleiben bei mnx bzw. dem Software-Lieferanten.
· Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch mnx Dritten nicht zugänglich ist. Soweit nicht anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software als erteilt.
· mnx wird den Kunden bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) wegen des Gebrauchs einer mnx - Ware von Schadensersatzansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen, wenn mnx alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass eine von mnx gelieferte Ware geändert oder mit nicht von mnx gelieferten Waren eingesetzt wird.
8. Datenschutz

· Der Kunde wird gemäß §26 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung mit mnx generierten Daten ausschließlich für Zwecke der Auftragsabwicklung auch bei anderen Unternehmen, mit denen mnx zusammenarbeitet, gespeichert werden.
9. Sonstiges

· Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese AGB zu Grunde. Abweichungen und Erweiterungen können, wenn nötig, für einzelne Aufträge festgelegt werden. Diese Änderungen erfordern grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von mnx.
· mnx ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilleistungen zur Erfüllung von Aufträgen zu beauftragen, soweit dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
· Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von mnx übertragen. Gegenansprüche von mnx kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
· Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit aller Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
· Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
· Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01.10.2005.
Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF / 34 KB)
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